Der Gebäudebestand in Stuttgart
Von rund 314.432 Wohnungen in Stuttgart liegen 84,5 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. 73,7 % wurden vor 1980 gebaut; die erste Wärmeschutzverordnung galt ab November 1977. Häufigster Energieträger der Heizung ist Gas: 70,6 % der Wohnungen werden damit beheizt.
Energieträger der Heizung (Anteil der Wohnungen nach Energieträger der Gebäudeheizung)
Quelle: Zensus 2022; Einwohner: amtliche Statistik.
Was für Eigentümer in Stuttgart gilt
Bundesrecht gilt überall gleich. Wärmeplan, Landesrecht und städtische Programme unterscheiden sich, und sie verändern die Reihenfolge der Maßnahmen.
Kommunale Wärmeplanung
Der Gemeinderat hat die kommunale Wärmeplanung im Dezember 2023 beschlossen; die erste Fortschreibung soll 2026 abgeschlossen werden.
Wärmeplanung der StadtSolarpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt eine Photovoltaikpflicht für neue Wohn- und Nichtwohngebäude und seit 2023 auch bei grundlegender Dachsanierung im Bestand. Mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche sind mit PV zu belegen; Solarthermie wird angerechnet.
RechtsgrundlageWeitere Pflichten in Baden-Württemberg
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt nach Aussage des Umweltministeriums auch nach dem GModG weiter: Wer in einem vor dem 01.01.2009 errichteten Wohn- oder Nichtwohngebäude die Heizung tauscht, muss mindestens 15 % erneuerbare Wärme nutzen oder Ersatzmaßnahmen nachweisen, etwa einen Sanierungsfahrplan.
Fernwärme
Das Fernwärmenetz in Stuttgart betreibt die EnBW (Erzeugung u. a. Stuttgart-Münster und Altbach/Deizisau); im Juli 2026 hat der Gemeinderat ein neues Vergabeverfahren für die Fernwärmenetze beschlossen.
VersorgerProgramm für Eigentümer und Vermieter
Kommunales Energiesparprogramm (Landeshauptstadt Stuttgart): Zuschüsse für Eigentümer von Wohngebäuden für Dämmung von Fassade, Dach und Fenstern, für Effizienzhäuser sowie im Heizungsprogramm.
Programm ansehenSolarpotenzial Ihres Daches
Für Stuttgart gibt es ein öffentliches Solarkataster. Im Energy Check werten wir zusätzlich die Satellitenanalyse Ihres Daches aus: Flächen, Ausrichtung, Neigung und Einstrahlung.
Solarkataster öffnenDer Einstieg für Ihr Objekt in Stuttgart
Zwei Checks zum Festpreis, ohne Termin vor Ort. Danach wissen Sie, welche Maßnahmen sich lohnen, in welcher Reihenfolge und was sie kosten.
Asset Check
ab 990 € nettoMaßnahmen nach Dringlichkeit, Kostenrahmen, Effizienzklasse heute und nach Sanierung, CO₂-Kosten und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 40 Wohneinheiten.
Energy Check
ab 490 € nettoVolleinspeisung, Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Ihr Dach im Vergleich, mit Ampel und Kapitalwert.
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Häufige Fragen zu Stuttgart
Kommen Sie für den Check nach Stuttgart?
Für Asset Check und Energy Check ist kein Termin vor Ort nötig: Sie erfassen die Objektdaten online, das Dach bewerten wir über eine Satellitenanalyse. So erhalten Eigentümer in Stuttgart das Ergebnis in 2–5 Werktagen. Wie Planung und Umsetzung vor Ort begleitet werden, besprechen wir danach im Gespräch.
Hat Stuttgart schon einen Wärmeplan?
Der Gemeinderat hat die kommunale Wärmeplanung im Dezember 2023 beschlossen; die erste Fortschreibung soll 2026 abgeschlossen werden. (Stand Dezember 2023). Ob Ihr Gebäude in einem geplanten Wärmenetzgebiet liegt, beeinflusst die Wahl der Heizung; der Asset Check berücksichtigt das in der Reihenfolge der Maßnahmen.
Gilt in Baden-Württemberg eine Solarpflicht für Bestandsgebäude?
In Baden-Württemberg gilt eine Photovoltaikpflicht für neue Wohn- und Nichtwohngebäude und seit 2023 auch bei grundlegender Dachsanierung im Bestand. Mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche sind mit PV zu belegen; Solarthermie wird angerechnet.
Welches Programm für energetische Maßnahmen gibt es für Eigentümer in Stuttgart?
Kommunales Energiesparprogramm (Landeshauptstadt Stuttgart): Zuschüsse für Eigentümer von Wohngebäuden für Dämmung von Fassade, Dach und Fenstern, für Effizienzhäuser sowie im Heizungsprogramm. Im Asset Check stehen Zuschüsse als Ergebnis neben den Bundesprogrammen, mit Höchstgrenzen und Bedingungen.
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