Der Gebäudebestand in Saarbrücken
Von rund 103.695 Wohnungen in Saarbrücken liegen 69,2 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. 80,3 % wurden vor 1980 gebaut; die erste Wärmeschutzverordnung galt ab November 1977. Häufigster Energieträger der Heizung ist Gas: 55,3 % der Wohnungen werden damit beheizt.
Energieträger der Heizung (Anteil der Wohnungen nach Energieträger der Gebäudeheizung)
Quelle: Zensus 2022; Einwohner: amtliche Statistik.
Was für Eigentümer in Saarbrücken gilt
Bundesrecht gilt überall gleich. Wärmeplan, Landesrecht und städtische Programme unterscheiden sich, und sie verändern die Reihenfolge der Maßnahmen.
Kommunale Wärmeplanung
Der Stadtrat hat die kommunale Wärmeplanung im Juni 2026 beschlossen. Sie empfiehlt Fernwärme in der Innenstadt und in dichten Quartieren, außerhalb Wärmepumpe und Photovoltaik.
Wärmeplanung der StadtSolarpflicht in Saarland
Im Saarland gilt für Vorhaben mit Baubeginn nach dem 1. September 2025 eine PV-Pflicht für gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude über 100 m² Bruttodachfläche, bei Neubau und bei grundlegender Dachsanierung (mindestens 60 % der Nettodachfläche). Andere Gebäude, auch Wohngebäude, ab 50 m² Dachfläche müssen nur für eine spätere PV-Anlage ausgelegt werden (PV-ready).
RechtsgrundlageFernwärme
Energie SaarLorLux AG (mit Stadtwerken Saarbrücken an der Wärmeplanung beteiligt) betreibt das Fernwärmenetz Saarbrücken mit ca. 190 km Netzlänge; ab 2029 ist am Kraftwerksstandort Römerbrücke eine Flusswärmepumpe geplant (laut Fachpresse).
VersorgerProgramm für Eigentümer und Vermieter
Wohnraumförderung Modernisierung (Saarland, SIKB): Förderkredit bis 200.000 € je Wohneinheit für die Modernisierung von Mietwohnraum ab zwei Wohneinheiten, unter anderem für Energieeffizienz und Energieversorgung; fossile Kessel sind ausgeschlossen.
Programm ansehenSolarpotenzial Ihres Daches
Für Saarbrücken gibt es ein öffentliches Solarkataster. Im Energy Check werten wir zusätzlich die Satellitenanalyse Ihres Daches aus: Flächen, Ausrichtung, Neigung und Einstrahlung.
Solarkataster öffnenDer Einstieg für Ihr Objekt in Saarbrücken
Zwei Checks zum Festpreis, ohne Termin vor Ort. Danach wissen Sie, welche Maßnahmen sich lohnen, in welcher Reihenfolge und was sie kosten.
Asset Check
ab 990 € nettoMaßnahmen nach Dringlichkeit, Kostenrahmen, Effizienzklasse heute und nach Sanierung, CO₂-Kosten und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 40 Wohneinheiten.
Energy Check
ab 490 € nettoVolleinspeisung, Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Ihr Dach im Vergleich, mit Ampel und Kapitalwert.
Büro- oder Gewerbeobjekt in Saarbrücken? Büro & Gewerbe · Mehrere Objekte? Portfolio Check
Häufige Fragen zu Saarbrücken
Kommen Sie für den Check nach Saarbrücken?
Für Asset Check und Energy Check ist kein Termin vor Ort nötig: Sie erfassen die Objektdaten online, das Dach bewerten wir über eine Satellitenanalyse. So erhalten Eigentümer in Saarbrücken das Ergebnis in 2–5 Werktagen. Wie Planung und Umsetzung vor Ort begleitet werden, besprechen wir danach im Gespräch.
Hat Saarbrücken schon einen Wärmeplan?
Der Stadtrat hat die kommunale Wärmeplanung im Juni 2026 beschlossen. Sie empfiehlt Fernwärme in der Innenstadt und in dichten Quartieren, außerhalb Wärmepumpe und Photovoltaik. (Stand Juni 2026). Ob Ihr Gebäude in einem geplanten Wärmenetzgebiet liegt, beeinflusst die Wahl der Heizung; der Asset Check berücksichtigt das in der Reihenfolge der Maßnahmen.
Gilt in Saarland eine Solarpflicht für Bestandsgebäude?
Im Saarland gilt für Vorhaben mit Baubeginn nach dem 1. September 2025 eine PV-Pflicht für gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude über 100 m² Bruttodachfläche, bei Neubau und bei grundlegender Dachsanierung (mindestens 60 % der Nettodachfläche). Andere Gebäude, auch Wohngebäude, ab 50 m² Dachfläche müssen nur für eine spätere PV-Anlage ausgelegt werden (PV-ready).
Welches Programm für energetische Maßnahmen gibt es für Eigentümer in Saarbrücken?
Wohnraumförderung Modernisierung (Saarland, SIKB): Förderkredit bis 200.000 € je Wohneinheit für die Modernisierung von Mietwohnraum ab zwei Wohneinheiten, unter anderem für Energieeffizienz und Energieversorgung; fossile Kessel sind ausgeschlossen. Im Asset Check stehen Zuschüsse als Ergebnis neben den Bundesprogrammen, mit Höchstgrenzen und Bedingungen.
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