Congreen Visions
Energieberatung Potsdam

Unabhängig und zum Festpreis: Asset Check und Energy Check für Mehrfamilienhäuser ab 4 Wohneinheiten in Potsdam, dazu Beratung für Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Objektdaten erfassen Sie online, das Ergebnis liegt in 2–5 Werktagen vor.
UnabhängigKeine Bauleistungen, keine Anlagen, keine Provisionen
dena-gelistetEnergieeffizienz-Experte für Wohngebäude, Förderprogramme des Bundes
GEFMA 160Auditor und Mitentwickler der Variante für Wohnimmobilien
16 JahrePraxis in Bau, Immobilien und Energieprojekten

Der Gebäudebestand in Potsdam

Von rund 101.544 Wohnungen in Potsdam liegen 83,6 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. 49,9 % wurden vor 1980 gebaut; die erste Wärmeschutzverordnung galt ab November 1977. Häufigster Energieträger der Heizung ist Fernwärme: 60,5 % der Wohnungen werden damit beheizt.

184.754Einwohner (31.12.2024)
101.544Wohnungen
83,6 %der Wohnungen in Gebäuden mit 3 und mehr Wohnungen
49,9 %der Wohnungen vor 1980 gebaut
82,4 %Mieterquote der bewohnten Wohnungen
7,85 €Nettokaltmiete je m² im Mittel

Energieträger der Heizung (Anteil der Wohnungen nach Energieträger der Gebäudeheizung)

Fernwärme60,5 %
Gas34,4 %
Wärmepumpe, Solar, Geothermie1,9 %
Heizöl1,4 %

Quelle: Zensus 2022; Einwohner: amtliche Statistik.

Was für Eigentümer in Potsdam gilt

Bundesrecht gilt überall gleich. Wärmeplan, Landesrecht und städtische Programme unterscheiden sich, und sie verändern die Reihenfolge der Maßnahmen.

Kommunale Wärmeplanung

Die Stadtverordnetenversammlung hat den kommunalen Wärmeplan am 03.06.2026 beschlossen. Bis 2045 sollen rund 53 % des Wärmebedarfs über Wärmenetze gedeckt werden.

Wärmeplanung der Stadt

Solarpflicht in Brandenburg

Brandenburg hat seine landesrechtliche Solarpflicht 2026 abgeschafft; derzeit gibt es keine Landes-Solarpflicht. Für Nichtwohngebäude greifen ab 2027 bzw. 2028 gestufte bundesrechtliche Solaranforderungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz.

Rechtsgrundlage

Fernwärme

Energie und Wasser Potsdam (EWP, Stadtwerke Potsdam) versorgt nach eigenen Angaben rund 60 Prozent der Potsdamer Haushalte über das Fernwärmenetz.

Versorger

Gut zu wissen in Potsdam

Altbaugebiete wie das Zentrum Babelsbergs und die Brandenburger Vorstadt haben laut Wärmeplan Priorität beim Ausbau der Wärmenetze.

Quelle

Solarpotenzial Ihres Daches

Für Potsdam gibt es ein öffentliches Solarkataster. Im Energy Check werten wir zusätzlich die Satellitenanalyse Ihres Daches aus: Flächen, Ausrichtung, Neigung und Einstrahlung.

Solarkataster öffnen

Der Einstieg für Ihr Objekt in Potsdam

Zwei Checks zum Festpreis, ohne Termin vor Ort. Danach wissen Sie, welche Maßnahmen sich lohnen, in welcher Reihenfolge und was sie kosten.

Asset Check

ab 990 € netto

Maßnahmen nach Dringlichkeit, Kostenrahmen, Effizienzklasse heute und nach Sanierung, CO₂-Kosten und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 40 Wohneinheiten.

Energy Check

ab 490 € netto

Volleinspeisung, Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Ihr Dach im Vergleich, mit Ampel und Kapitalwert.

Büro- oder Gewerbeobjekt in Potsdam? Büro & Gewerbe · Mehrere Objekte? Portfolio Check

Häufige Fragen zu Potsdam

Kommen Sie für den Check nach Potsdam?

Für Asset Check und Energy Check ist kein Termin vor Ort nötig: Sie erfassen die Objektdaten online, das Dach bewerten wir über eine Satellitenanalyse. So erhalten Eigentümer in Potsdam das Ergebnis in 2–5 Werktagen. Wie Planung und Umsetzung vor Ort begleitet werden, besprechen wir danach im Gespräch.

Hat Potsdam schon einen Wärmeplan?

Die Stadtverordnetenversammlung hat den kommunalen Wärmeplan am 03.06.2026 beschlossen. Bis 2045 sollen rund 53 % des Wärmebedarfs über Wärmenetze gedeckt werden. (Stand 03.06.2026). Ob Ihr Gebäude in einem geplanten Wärmenetzgebiet liegt, beeinflusst die Wahl der Heizung; der Asset Check berücksichtigt das in der Reihenfolge der Maßnahmen.

Gilt in Brandenburg eine Solarpflicht für Bestandsgebäude?

Brandenburg hat seine landesrechtliche Solarpflicht 2026 abgeschafft; derzeit gibt es keine Landes-Solarpflicht. Für Nichtwohngebäude greifen ab 2027 bzw. 2028 gestufte bundesrechtliche Solaranforderungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz.

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