Der Gebäudebestand in Schwerin
Von rund 59.544 Wohnungen in Schwerin liegen 84,1 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. 62,8 % wurden vor 1980 gebaut; die erste Wärmeschutzverordnung galt ab November 1977. Häufigster Energieträger der Heizung ist Fernwärme: 60,4 % der Wohnungen werden damit beheizt.
Energieträger der Heizung (Anteil der Wohnungen nach Energieträger der Gebäudeheizung)
Quelle: Zensus 2022; Einwohner: amtliche Statistik.
Was für Eigentümer in Schwerin gilt
Bundesrecht gilt überall gleich. Wärmeplan, Landesrecht und städtische Programme unterscheiden sich, und sie verändern die Reihenfolge der Maßnahmen.
Kommunale Wärmeplanung
Die Stadtvertretung hat den Wärmeplan am 29.06.2026 beschlossen, zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist. Schwerpunkt ist die Fernwärme.
Wärmeplanung der StadtSolarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesrechtliche Solarpflicht für Wohn- oder Nichtwohngebäude, weder im Neubau noch bei der Dachsanierung. Die zunächst geplante PV-Pflicht wurde aus dem Entwurf des Landesklimagesetzes gestrichen.
RechtsgrundlageFernwärme
Die Stadtwerke Schwerin (SWS) versorgen laut Stadt rund 63 % der Haushalte mit Fernwärme (ca. 240 km Netz, u. a. Geothermie-Heizwerk); Ziel laut Wärmeplan rund 80 %.
VersorgerProgramm für Eigentümer und Vermieter
Modernisierungsrichtlinie M-V (Land Mecklenburg-Vorpommern): Zinsloses Darlehen über 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit 25 % Tilgungsnachlass für die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, unter anderem zur Energieeinsparung.
Programm ansehenGut zu wissen in Schwerin
Die Stadtvertretung hat das Ziel der Klimaneutralität im November 2025 von 2035 auf 2045 verschoben.
QuelleSolarpotenzial Ihres Daches
Für Schwerin gibt es ein öffentliches Solarkataster. Im Energy Check werten wir zusätzlich die Satellitenanalyse Ihres Daches aus: Flächen, Ausrichtung, Neigung und Einstrahlung.
Solarkataster öffnenDer Einstieg für Ihr Objekt in Schwerin
Zwei Checks zum Festpreis, ohne Termin vor Ort. Danach wissen Sie, welche Maßnahmen sich lohnen, in welcher Reihenfolge und was sie kosten.
Asset Check
ab 990 € nettoMaßnahmen nach Dringlichkeit, Kostenrahmen, Effizienzklasse heute und nach Sanierung, CO₂-Kosten und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 40 Wohneinheiten.
Energy Check
ab 490 € nettoVolleinspeisung, Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Ihr Dach im Vergleich, mit Ampel und Kapitalwert.
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Häufige Fragen zu Schwerin
Kommen Sie für den Check nach Schwerin?
Für Asset Check und Energy Check ist kein Termin vor Ort nötig: Sie erfassen die Objektdaten online, das Dach bewerten wir über eine Satellitenanalyse. So erhalten Eigentümer in Schwerin das Ergebnis in 2–5 Werktagen. Wie Planung und Umsetzung vor Ort begleitet werden, besprechen wir danach im Gespräch.
Hat Schwerin schon einen Wärmeplan?
Die Stadtvertretung hat den Wärmeplan am 29.06.2026 beschlossen, zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist. Schwerpunkt ist die Fernwärme. (Stand 29.06.2026). Ob Ihr Gebäude in einem geplanten Wärmenetzgebiet liegt, beeinflusst die Wahl der Heizung; der Asset Check berücksichtigt das in der Reihenfolge der Maßnahmen.
Gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Solarpflicht für Bestandsgebäude?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesrechtliche Solarpflicht für Wohn- oder Nichtwohngebäude, weder im Neubau noch bei der Dachsanierung. Die zunächst geplante PV-Pflicht wurde aus dem Entwurf des Landesklimagesetzes gestrichen.
Welches Programm für energetische Maßnahmen gibt es für Eigentümer in Schwerin?
Modernisierungsrichtlinie M-V (Land Mecklenburg-Vorpommern): Zinsloses Darlehen über 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit 25 % Tilgungsnachlass für die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, unter anderem zur Energieeinsparung. Im Asset Check stehen Zuschüsse als Ergebnis neben den Bundesprogrammen, mit Höchstgrenzen und Bedingungen.
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