Congreen Visions
Energieberatung Schwerin

Unabhängig und zum Festpreis: Asset Check und Energy Check für Mehrfamilienhäuser ab 4 Wohneinheiten in Schwerin, dazu Beratung für Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Objektdaten erfassen Sie online, das Ergebnis liegt in 2–5 Werktagen vor.
UnabhängigKeine Bauleistungen, keine Anlagen, keine Provisionen
dena-gelistetEnergieeffizienz-Experte für Wohngebäude, Förderprogramme des Bundes
GEFMA 160Auditor und Mitentwickler der Variante für Wohnimmobilien
16 JahrePraxis in Bau, Immobilien und Energieprojekten

Der Gebäudebestand in Schwerin

Von rund 59.544 Wohnungen in Schwerin liegen 84,1 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. 62,8 % wurden vor 1980 gebaut; die erste Wärmeschutzverordnung galt ab November 1977. Häufigster Energieträger der Heizung ist Fernwärme: 60,4 % der Wohnungen werden damit beheizt.

98.308Einwohner (31.12.2024)
59.544Wohnungen
84,1 %der Wohnungen in Gebäuden mit 3 und mehr Wohnungen
62,8 %der Wohnungen vor 1980 gebaut
82,1 %Mieterquote der bewohnten Wohnungen
6,06 €Nettokaltmiete je m² im Mittel

Energieträger der Heizung (Anteil der Wohnungen nach Energieträger der Gebäudeheizung)

Fernwärme60,4 %
Gas36,6 %
Wärmepumpe, Solar, Geothermie1,2 %

Quelle: Zensus 2022; Einwohner: amtliche Statistik.

Was für Eigentümer in Schwerin gilt

Bundesrecht gilt überall gleich. Wärmeplan, Landesrecht und städtische Programme unterscheiden sich, und sie verändern die Reihenfolge der Maßnahmen.

Kommunale Wärmeplanung

Die Stadtvertretung hat den Wärmeplan am 29.06.2026 beschlossen, zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist. Schwerpunkt ist die Fernwärme.

Wärmeplanung der Stadt

Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesrechtliche Solarpflicht für Wohn- oder Nichtwohngebäude, weder im Neubau noch bei der Dachsanierung. Die zunächst geplante PV-Pflicht wurde aus dem Entwurf des Landesklimagesetzes gestrichen.

Rechtsgrundlage

Fernwärme

Die Stadtwerke Schwerin (SWS) versorgen laut Stadt rund 63 % der Haushalte mit Fernwärme (ca. 240 km Netz, u. a. Geothermie-Heizwerk); Ziel laut Wärmeplan rund 80 %.

Versorger

Programm für Eigentümer und Vermieter

Modernisierungsrichtlinie M-V (Land Mecklenburg-Vorpommern): Zinsloses Darlehen über 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit 25 % Tilgungsnachlass für die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, unter anderem zur Energieeinsparung.

Programm ansehen

Gut zu wissen in Schwerin

Die Stadtvertretung hat das Ziel der Klimaneutralität im November 2025 von 2035 auf 2045 verschoben.

Quelle

Solarpotenzial Ihres Daches

Für Schwerin gibt es ein öffentliches Solarkataster. Im Energy Check werten wir zusätzlich die Satellitenanalyse Ihres Daches aus: Flächen, Ausrichtung, Neigung und Einstrahlung.

Solarkataster öffnen

Der Einstieg für Ihr Objekt in Schwerin

Zwei Checks zum Festpreis, ohne Termin vor Ort. Danach wissen Sie, welche Maßnahmen sich lohnen, in welcher Reihenfolge und was sie kosten.

Asset Check

ab 990 € netto

Maßnahmen nach Dringlichkeit, Kostenrahmen, Effizienzklasse heute und nach Sanierung, CO₂-Kosten und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 40 Wohneinheiten.

Energy Check

ab 490 € netto

Volleinspeisung, Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Ihr Dach im Vergleich, mit Ampel und Kapitalwert.

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Häufige Fragen zu Schwerin

Kommen Sie für den Check nach Schwerin?

Für Asset Check und Energy Check ist kein Termin vor Ort nötig: Sie erfassen die Objektdaten online, das Dach bewerten wir über eine Satellitenanalyse. So erhalten Eigentümer in Schwerin das Ergebnis in 2–5 Werktagen. Wie Planung und Umsetzung vor Ort begleitet werden, besprechen wir danach im Gespräch.

Hat Schwerin schon einen Wärmeplan?

Die Stadtvertretung hat den Wärmeplan am 29.06.2026 beschlossen, zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist. Schwerpunkt ist die Fernwärme. (Stand 29.06.2026). Ob Ihr Gebäude in einem geplanten Wärmenetzgebiet liegt, beeinflusst die Wahl der Heizung; der Asset Check berücksichtigt das in der Reihenfolge der Maßnahmen.

Gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Solarpflicht für Bestandsgebäude?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesrechtliche Solarpflicht für Wohn- oder Nichtwohngebäude, weder im Neubau noch bei der Dachsanierung. Die zunächst geplante PV-Pflicht wurde aus dem Entwurf des Landesklimagesetzes gestrichen.

Welches Programm für energetische Maßnahmen gibt es für Eigentümer in Schwerin?

Modernisierungsrichtlinie M-V (Land Mecklenburg-Vorpommern): Zinsloses Darlehen über 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit 25 % Tilgungsnachlass für die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, unter anderem zur Energieeinsparung. Im Asset Check stehen Zuschüsse als Ergebnis neben den Bundesprogrammen, mit Höchstgrenzen und Bedingungen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Erstgespräch vereinbaren oder anrufen: 0821 319 853 90. Alle Fragen und Antworten

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Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage und Ziel und empfehlen den passenden Einstieg. 20 Minuten, kostenlos und unverbindlich.