Allgemeine Geschäftsbedingungen
Congreen Visions GmbH · Stand: 16. Oktober 2026 · Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Teil A gilt für alle Leistungen der Congreen Visions GmbH. Teil B gilt zusätzlich für Asset Check und Energy Check, Teil C zusätzlich für Objektstrategie und Energiekonzept. Bei Widersprüchen geht der besondere Teil vor.
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
A 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Congreen Visions GmbH, Ludwigstraße 38, 86316 Friedberg, Geschäftsführer Markus Fürst, Registergericht Amtsgericht Augsburg, HRB-Nr. 37391, USt-IdNr. DE352328849 („Congreen“) und dem Auftraggeber.
- Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend weder zu gewerblichen noch zu selbständigen beruflichen Zwecken schließt (§ 13 BGB); dazu zählen in der Regel auch Privatpersonen, die eigene Immobilien vermieten. Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Klauseln „nur für Unternehmer“ gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Congreen ihnen in Textform zustimmt.
A 2 Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Website und in Unterlagen sind kein bindendes Angebot.
- Bei Online-Beauftragung gibt der Auftraggeber mit Klick auf „Zahlungspflichtig beauftragen“ ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande. Die akzeptierten Zahlungsmittel werden vor Beginn des Bestellvorgangs angezeigt. Im Übrigen kommt der Vertrag durch Annahme eines Angebots von Congreen zustande.
- Wer im Namen eines Dritten beauftragt (z. B. Hausverwaltung für Eigentümer oder WEG), versichert seine Vollmacht und haftet bei deren Fehlen nach § 179 BGB.
- Der Vertragstext wird gespeichert und dem Auftraggeber mit diesen AGB in Textform übermittelt.
A 3 Mitwirkung
- Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Angaben, Unterlagen und Fotos vollständig und wahrheitsgemäß bereit. Fehler, die auf falschen oder unvollständigen Angaben beruhen, hat Congreen nicht zu vertreten.
- Der Auftraggeber versichert, über die Rechte an übermittelten Unterlagen zu verfügen, und übermittelt personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mieter) nur, soweit erforderlich.
- Unterbleibt die Mitwirkung trotz angemessener Frist, kann Congreen nach §§ 642, 643 BGB kündigen und erbrachte Leistungen abrechnen.
A 4 Vergütung und Zahlung
- Es gelten die vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind sie Endpreise inkl. Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zzgl. Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig, soweit Teil B oder C nichts anderes regelt.
- Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen.
A 5 Subunternehmer
Congreen darf qualifizierte Subunternehmer (z. B. gelistete Energieberater, Ingenieurbüros) einsetzen und bleibt für deren Leistung gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
A 6 Mängel
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts; Congreen hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
- Nur für Unternehmer und nur für Leistungen nach Teil B: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen; Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht in den Fällen von A 7 Abs. 1.
A 7 Haftung
- Congreen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Congreen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
A 8 Nutzungsrechte und Dritte
- Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zum betreffenden Objekt zu nutzen. Methodik, Berechnungslogik, Vorlagen und Layout bleiben Eigentum von Congreen; Veröffentlichung und kommerzielle Vervielfältigung sind untersagt.
- Eine Weitergabe an Berater, Banken, Miteigentümer oder Beiräte ist zulässig. Dritte erwerben daraus keine eigenen Ansprüche; eine Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertrags ist ausgeschlossen, soweit nicht in Textform vereinbart.
- Congreen darf Objektdaten in anonymisierter Form, die keinen Rückschluss auf Auftraggeber oder Objekt zulassen, zur Verbesserung eigener Leistungen auswerten.
A 9 Widerrufsrecht und Kündigung
- Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung (Anhang) zu, auch über die Funktion „Vertrag widerrufen“ auf der Website.
- Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, schuldet er bei Widerruf Wertersatz für erbrachte Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung, wenn er zuvor bestätigt hat, dies zu wissen.
- Das Kündigungsrecht nach § 648 BGB bleibt unberührt; Congreen behält dann die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
A 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Congreen verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung unter https://congreen-visions.eu/datenschutz/.
- Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich, außer sie sind öffentlich bekannt oder ihre Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.
A 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht; gegenüber Verbrauchern nur, soweit zwingender Verbraucherschutz ihres Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird.
- Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Augsburg.
- Congreen ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).
Teil B – Asset Check und Energy Check
B 1 Leistungsgegenstand
- Asset Check: Datenbasierte Ersteinschätzung des energetischen Zustands eines Wohngebäudes mit 4 bis 40 Wohneinheiten ohne Gewerbeeinheiten, inkl. Maßnahmenbewertung sowie Kosten- und Förderbandbreiten.
- Energy Check: Datenbasierte Ersteinschätzung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Energieprojekten (z. B. Photovoltaik, Mieterstrom, Speicher, Ladeinfrastruktur) für ein Objekt.
- Geschuldet ist ausschließlich ein digitaler Report nach anerkannten fachlichen Grundsätzen; die Leistung ist mit Bereitstellung des Reports vollständig erbracht. Grundlage sind die Angaben des Auftraggebers und allgemeine Kennwerte (z. B. Baualtersklassen). Vor-Ort-Begehung, Messungen und eine Prüfung der Angaben auf Richtigkeit finden nicht statt.
- Congreen kann den Auftrag ablehnen oder zurückgeben und bereits gezahlte Vergütung erstatten, wenn das Objekt außerhalb des Leistungsrahmens nach Abs. 1 liegt.
- Congreen bietet nach Lieferung des Reports eine kostenfreie, freiwillige Ergebnisvorstellung (online) an. Sie ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung; ihr Unterbleiben berührt weder Vergütung noch Vertragserfüllung.
B 2 Abgrenzung
- Der Check ist eine überschlägige Entscheidungsgrundlage. Er ist nicht:
- ein Energieausweis nach GEG, ein iSFP oder eine förderfähige Energieberatung,
- eine Fach- oder Ausführungsplanung, ein Leistungsverzeichnis oder eine verbindliche Fördermittelprüfung,
- ein Verkehrswert- oder Beleihungswertgutachten,
- eine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung, auch nicht zu Mietrecht, Umlagefähigkeit, CO₂KostAufG oder Mieterstrommodellen.
- Kosten, Einsparungen, Renditen, Energie- und CO₂-Preise sind marktübliche Bandbreiten bzw. Prognosen ohne Angebotsbasis; Abweichungen der tatsächlichen Werte sind kein Mangel.
- Förderangaben sind Richtwerte ohne Einzelfallprüfung zum im Report genannten Stichtag. Congreen aktualisiert gelieferte Reports nicht bei späteren Änderungen von Förderung, Gesetzen oder Preisen.
- Congreen schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg und keine Förderzusage. Investitionsentscheidungen trifft der Auftraggeber in eigener Verantwortung.
B 3 Zahlung und Bearbeitungszeit
- Bei Online-Beauftragung wird die Vergütung im Bestellvorgang gezahlt (Vorkasse). Bei Beauftragung auf Rechnung ist sie sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern die Rechnung kein anderes Zahlungsziel nennt. Die Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang und vollständiger Online-Erfassung.
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–5 Werktage ab diesem Zeitpunkt und ist unverbindlich, sofern kein Fixtermin in Textform vereinbart ist.
B 4 Anrechnung
Beauftragt der Auftraggeber innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung des Reports für dasselbe Objekt eine Objektstrategie (nach Asset Check) bzw. ein Energiekonzept (nach Energy Check), wird die Vergütung des Checks vollständig angerechnet.
Teil C – Objektstrategie und Energiekonzept
C 1 Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Objektstrategie besteht aus einzeln beauftragbaren Modulen (1 Objektbegehung, 2 Roadmap & Wirtschaftlichkeit, 3 iSFP, 4 Energetische Fachplanung & Baubegleitung inkl. Förderverfahren, 5 Erstellung LV je Gewerk). Das Energiekonzept umfasst die im Angebot genannten Leistungen (z. B. Machbarkeit, technische Planung, Messkonzept, Wirtschaftlichkeit, Fördermittelprüfung).
- Nicht beauftragte Module und Zusatzleistungen werden gesondert vergütet und vorab in Textform vereinbart.
- Eine Bauüberwachung im Sinne der HOAI, Bauleitung oder die Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo) schuldet Congreen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
C 2 Objektbegehung
Der Auftraggeber ermöglicht zum vereinbarten Termin den Zugang zu allen relevanten Gebäudeteilen und informiert Mieter rechtzeitig. Ein vom Auftraggeber zu vertretender Ausfall des Termins wird nach Aufwand berechnet.
C 3 Fördermittel
- Congreen prüft und begleitet Förderverfahren im vereinbarten Umfang. Antragsteller und Fördermittelempfänger ist der Auftraggeber.
- Die Förderentscheidung trifft allein der Fördermittelgeber; Congreen schuldet keine Bewilligung.
- Der Auftraggeber beauftragt Maßnahmen erst nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen (insbesondere Antragstellung bzw. Zusage vor Vorhabenbeginn) und stimmt sich hierzu mit Congreen ab.
C 4 Ausführende Unternehmen
Ausführende Betriebe beauftragt der Auftraggeber direkt. Benennungen aus dem Congreen-Netzwerk sind unverbindliche Empfehlungen; für Leistungen dieser Betriebe haftet Congreen nicht, soweit nicht eine eigene Pflichtverletzung von Congreen vorliegt.
C 5 Vergütung
- Die Vergütung wird im Angebot in Textform vereinbart. Congreen kann Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen bzw. abgeschlossene Module verlangen.
- Reisekosten und Nebenkosten werden nur erstattet, soweit im Angebot vereinbart.
C 6 Haftung und Verjährung
- Ergänzend zu A 7 kann im Angebot eine Haftungshöchstsumme je Schadensfall individuell vereinbart werden.
- Für Leistungen nach Teil C gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
C 7 Sonderkündigungsrecht
Soweit ein Architekten- oder Ingenieurvertrag (§ 650p BGB) vorliegt, gelten die §§ 650p bis 650t BGB, insbesondere das Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Planungsgrundlagen (§ 650r BGB). Verbraucher werden hierüber im Angebot in Textform belehrt.