Congreen Visions
Energieberatung Kiel

Unabhängig und zum Festpreis: Asset Check und Energy Check für Mehrfamilienhäuser ab 4 Wohneinheiten in Kiel, dazu Beratung für Büro- und Gewerbeimmobilien. Die Objektdaten erfassen Sie online, das Ergebnis liegt in 2–5 Werktagen vor.
UnabhängigKeine Bauleistungen, keine Anlagen, keine Provisionen
dena-gelistetEnergieeffizienz-Experte für Wohngebäude, Förderprogramme des Bundes
GEFMA 160Auditor und Mitentwickler der Variante für Wohnimmobilien
16 JahrePraxis in Bau, Immobilien und Energieprojekten

Der Gebäudebestand in Kiel

Von rund 138.600 Wohnungen in Kiel liegen 80,1 % in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. 79,8 % wurden vor 1980 gebaut; die erste Wärmeschutzverordnung galt ab November 1977. Häufigster Energieträger der Heizung ist Fernwärme: 60,4 % der Wohnungen werden damit beheizt.

252.668Einwohner (31.12.2024)
138.600Wohnungen
80,1 %der Wohnungen in Gebäuden mit 3 und mehr Wohnungen
79,8 %der Wohnungen vor 1980 gebaut
74,9 %Mieterquote der bewohnten Wohnungen
7,64 €Nettokaltmiete je m² im Mittel

Energieträger der Heizung (Anteil der Wohnungen nach Energieträger der Gebäudeheizung)

Fernwärme60,4 %
Gas32,3 %
Heizöl5,6 %

Quelle: Zensus 2022; Einwohner: amtliche Statistik.

Was für Eigentümer in Kiel gilt

Bundesrecht gilt überall gleich. Wärmeplan, Landesrecht und städtische Programme unterscheiden sich, und sie verändern die Reihenfolge der Maßnahmen.

Kommunale Wärmeplanung

Die Ratsversammlung hat die kommunale Wärme- und Kälteplanung am 12.12.2024 beschlossen; Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040.

Wärmeplanung der Stadt

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt eine PV-Pflicht für neue Wohn- und Nichtwohngebäude sowie bei der Renovierung von mehr als 10 % der Dachfläche von Nichtwohngebäuden; für bestehende Wohngebäude greift sie bei der Dachsanierung nicht. Neue, grundlegend sanierte oder erweiterte offene Parkplätze ab 70 Stellplätzen müssen mit PV überdacht werden.

Rechtsgrundlage

Weitere Pflichten in Schleswig-Holstein

Beim Austausch oder Neueinbau der Heizung in Gebäuden, die vor dem 01.01.2009 errichtet wurden, müssen mindestens 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme gedeckt werden (§ 16 EWKG, Wohn- und Nichtwohngebäude, nicht für Etagenheizungen). Nach § 19 EWKG tritt die Regel nur zurück, solange das Bundesrecht eine gleich hohe oder höhere Erneuerbaren-Pflicht vorschreibt; mit dem Wegfall der 65-%-Regel durch das GModG greift sie voraussichtlich wieder (Einschätzung Haus & Grund SH, unsicher).

Fernwärme

Die Stadtwerke Kiel AG betreibt ein über 370 km langes Fernwärmenetz (Kraft-Wärme-Kopplung, v. a. Küstenkraftwerk) und deckt nach eigenen Angaben rund 50 % des Kieler Wärmebedarfs; Ausbau gebietsweise nach Wärmeplan.

Versorger

Solarpotenzial Ihres Daches

Für Kiel gibt es ein öffentliches Solarkataster. Im Energy Check werten wir zusätzlich die Satellitenanalyse Ihres Daches aus: Flächen, Ausrichtung, Neigung und Einstrahlung.

Solarkataster öffnen

Der Einstieg für Ihr Objekt in Kiel

Zwei Checks zum Festpreis, ohne Termin vor Ort. Danach wissen Sie, welche Maßnahmen sich lohnen, in welcher Reihenfolge und was sie kosten.

Asset Check

ab 990 € netto

Maßnahmen nach Dringlichkeit, Kostenrahmen, Effizienzklasse heute und nach Sanierung, CO₂-Kosten und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 40 Wohneinheiten.

Energy Check

ab 490 € netto

Volleinspeisung, Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Ihr Dach im Vergleich, mit Ampel und Kapitalwert.

Büro- oder Gewerbeobjekt in Kiel? Büro & Gewerbe · Mehrere Objekte? Portfolio Check

Häufige Fragen zu Kiel

Kommen Sie für den Check nach Kiel?

Für Asset Check und Energy Check ist kein Termin vor Ort nötig: Sie erfassen die Objektdaten online, das Dach bewerten wir über eine Satellitenanalyse. So erhalten Eigentümer in Kiel das Ergebnis in 2–5 Werktagen. Wie Planung und Umsetzung vor Ort begleitet werden, besprechen wir danach im Gespräch.

Hat Kiel schon einen Wärmeplan?

Die Ratsversammlung hat die kommunale Wärme- und Kälteplanung am 12.12.2024 beschlossen; Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. (Stand 12.12.2024). Ob Ihr Gebäude in einem geplanten Wärmenetzgebiet liegt, beeinflusst die Wahl der Heizung; der Asset Check berücksichtigt das in der Reihenfolge der Maßnahmen.

Gilt in Schleswig-Holstein eine Solarpflicht für Bestandsgebäude?

In Schleswig-Holstein gilt eine PV-Pflicht für neue Wohn- und Nichtwohngebäude sowie bei der Renovierung von mehr als 10 % der Dachfläche von Nichtwohngebäuden; für bestehende Wohngebäude greift sie bei der Dachsanierung nicht. Neue, grundlegend sanierte oder erweiterte offene Parkplätze ab 70 Stellplätzen müssen mit PV überdacht werden.

Ihre Frage ist nicht dabei? Erstgespräch vereinbaren oder anrufen: 0821 319 853 90. Alle Fragen und Antworten

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