
Was der iSFP ist
Der individuelle Sanierungsfahrplan beschreibt für ein Gebäude, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind und was sie bewirken. Er wird von einem Energieeffizienz-Experten aus der Liste der dena erstellt und folgt einem einheitlichen Format.
Für Eigentümer hat er zwei Funktionen. Er ist ein Planungsinstrument, das Reihenfolge, Kosten und Wirkung der Maßnahmen festhält. Und er verbessert die Förderung der späteren Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Was der iSFP bei der Förderung bewirkt
Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zum 21.07.2026 gelten für die Gebäudehülle folgende förderfähige Höchstkosten:
- ohne iSFP: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten
- mit iSFP: 60.000 €, 30.000 € und 15.000 €
Rechenbeispiel: 6 Wohneinheiten
Der Grundfördersatz für Hüllenmaßnahmen liegt bei 15 %. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Grenze ohne iSFP gewährt. Kosten bis zu dieser Grenze werden mit und ohne Fahrplan gleich gefördert. Für die Heizung gibt es keinen iSFP-Bonus.
Ein Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten plant Dachdämmung, neue Fenster und die Dämmung von Kellerdecke und Fassade für zusammen 240.000 € brutto. Für Vermieter ist die Förderbasis in der Regel brutto, weil die Wohnraumvermietung umsatzsteuerfrei ist.
Ohne iSFP sind 105.000 € förderfähig. Bei 15 % ergibt das 15.750 € Zuschuss.
Mit iSFP sind 210.000 € förderfähig: 15.750 € auf die ersten 105.000 €, dazu 20 % auf die nächsten 105.000 €, also 21.000 €. Zusammen 36.750 €.
Der Fahrplan bringt hier 21.000 € mehr Zuschuss. Dem steht der Eigenanteil für den Fahrplan gegenüber. Jeder Euro Hüllenkosten oberhalb der Grenze ohne iSFP bringt 20 ct Zuschuss. Wer für den Fahrplan zum Beispiel 2.000 € selbst trägt, braucht also rund 10.000 € Hüllenkosten oberhalb dieser Grenze, damit sich der Fahrplan allein über den Zuschuss trägt. Bei 6 Wohneinheiten sind das rund 115.000 €.
Bleiben die geplanten Maßnahmen darunter, bringt der Fahrplan beim Zuschuss rechnerisch keinen Vorteil. Sein Nutzen liegt dann in der Planung: Wer zuerst die Fenster tauscht und Jahre später die Fassade dämmt, bezahlt Gerüst und Anschlüsse oft zweimal. Wer die Wärmepumpe vor der Dämmung kauft, legt sie meist zu groß aus.
Was sich zum Jahresende ändert
Die Erstellung eines iSFP fördert der Bund über die Richtlinie zur Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude. Gefördert werden derzeit 50 % des Beratungshonorars, bei Häusern ab drei Wohneinheiten bis zu 850 €. Eigentümergemeinschaften erhalten einmalig bis zu 250 € zusätzlich, wenn der Fahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert wird.
Nach Nummer 9.1 endet diese Richtlinie zum 31.12.2026. Ob und in welcher Form die Förderung ab 2027 fortgeführt wird, ist bis zum Redaktionsschluss nicht bekanntgegeben. Der iSFP-Bonus selbst ist davon getrennt in der Richtlinie für die Einzelmaßnahmen geregelt.
Der Antrag auf Förderung muss vor Abschluss des Beratungsvertrags beim BAFA gestellt werden. Das BAFA nennt für die Bearbeitung derzeit rund zwei Wochen. Wie Anträge behandelt werden, die kurz vor Jahresende eingehen und erst im neuen Jahr beschieden werden, regelt die Richtlinie nicht ausdrücklich. Wer einen Fahrplan ohnehin plant, sollte den Antrag deshalb möglichst noch im November stellen.
Für wen der Fahrplan sinnvoll ist
Ein Fahrplan lohnt sich vor allem, wenn in den nächsten Jahren größere Arbeiten an Dach, Fenstern oder Fassade anstehen. Das betrifft viele Mehrfamilienhäuser mit Baujahr vor 1980. In Eigentümergemeinschaften schafft er zudem eine gemeinsame Grundlage für Beschlüsse.
Ob das für ein bestimmtes Haus zutrifft, hängt von zwei Fragen ab: Welche Hüllenmaßnahmen stehen an, und was kosten sie? Erst dann lässt sich sagen, ob die Kosten über der Schwelle liegen, ab der sich der Fahrplan beim Zuschuss rechnet.
Alle Angaben geben den Stand vom 03.11.2026 wieder. Sie sind keine Förderzusage. Maßgeblich sind die Richtlinien und der Bescheid im Einzelfall.
Genau diese beiden Fragen beantwortet der Asset Check für Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 50 Wohneinheiten: welche Maßnahmen dringend sind, was sie kosten und welche Förderung je Maßnahme möglich ist, mit und ohne iSFP-Bonus. Das Ergebnis liegt in 2 bis 5 Werktagen vor, ohne Vor-Ort-Termin. Der Asset Check kostet ab 990 € netto und wird bei einem Folgeauftrag vollständig angerechnet. Markus Fürst ist als Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude in der Liste der dena geführt. Ein Erstgespräch von 20 Minuten ist kostenlos.
Objekt prüfen lassenQuellen
- Richtlinie Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude vom 31.05.2023, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1 · geändert am 06.08.2024 · Stand 03.11.2026
- BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (Fördersätze, Antragstellung) · Stand 03.11.2026
- BMWE/BAFA: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 20.07.2026 (Höchstkosten, iSFP-Bonus) · Stand 03.11.2026